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SVHC
SVHC
Die Abkürzung steht für "Substance of very high Concern". Gemeint sind damit chemische Verbindungen, deren Verwendung innerhalb der Europäischen Union genehmigt werden muss. Diese Genehmigung fällt unter die so genannte "REACH-Verordnung".
Die Europäische Agentur für chemische Stoffe gibt in regelmäßigen Abständen Listen mit SVHCs heraus. Die Aufnahme in diese Liste ist der erste Schritt für die Zulassung oder Beschränkung eines chemischen Stoffes.